Mehr Erfolg mit DürckheimRegistern

Hinweise zum Einsatz der Registereinteilungen

Die DürckheimRegister sind Vorschriftensammlungen zur Markierung einzelner Vorschriften oder ganzer Gesetze in den einschlägigen Textsammlungen des Verlages C.H. Beck, München und den der nwb-Textsammlungen.

Die Auswahl der Vorschriften ist nur ein Vorschlag. Es wurden diejenigen abgedruckt, die wir für besonders wichtig in Bezug auf Ihre Ausbildung und Examen halten.

Es können, müssen also nicht alle vorgedruckten Griffregister verwendet werden.

 

Zudem raten wir dringend an, sich mit den von uns genannten Vorschriften intensiver zu beschäftigen. Auch wenn es selbstverständlich erscheinen mag, bitten wir, sich die Paragrafen beim Einkleben einmal durchzulesen.

 

Der Registerklebstoff ist laut Hersteller ablösbar. So können nach dem Einsortieren der Ergänzungslieferungen die Register vorsichtig entfernt und erneut eingefügt werden. Es können Klebereste an den Seiten verbleiben. In der Praxis hat sich die Markierung der Gesetzesanfänge (z.B. “BGB”) auf der Folgeseite bewährt. Die erste Seite der Gesetze wird im Rahmen der Ergänzungslieferungen meist ausgetauscht.

 

Einklebeanweisung:

Position:
Die Register werden - Schrift senkrecht/waagerecht zur Buchseite - bündig mit der kleinen Linie am Seitenrand angebracht. Dann mittig an der Hilfslinie „---„ umfalten und rückseitig ankleben. Im Abstand von ca. 2 mm das nächste Register an der entsprechenden Seite befestigen. Nutzen Sie dazu die beiligende Schablone.

Für Loseblattsammlungen des Verlages C.H.Beck ist zu beachten: Der Abstand des Buchblocks zum Einband beträgt ca. 5 mm, viel weiter sollten die Register nicht herausragen, weil sie sonst über den normalen Verschleiß hinaus beschädigt werden können.

Die Verwendung der Griffregister kann zum Verknicken und Einreißen der Seiten führen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Achtung:

 

Der Verlag kann keine Haftung für Übereinstimmung mit den jeweiligen Prüfungsordnungen und ihrer praktischen Handhabung in Universitätsübungen übernehmen. Im Zweifel sprechen Sie die Zulässigkeit der Verwendung mit den zuständigen Stellen bitte ab.

 

Nachwort:

 

Die DürckheimRegister werden seit 1993 in durchgehend in den Juristischen Staatsexamen, den Prüfungen zum Steuerberater*in , zur Wirtschaftsprüferin und zahlreichen anderen Prüfungen (IHK, Verwaltungshochschule usw.) erfolgreich eingesetzt.

Sie wurden von uns nach besten Wissen im Einklang mit den jeweiligen Hilfsmittelverordnungen erstellt. Gegenwärtig existieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedliche Hilfsmittelverordnungen. Auch bleiben die Verordnungen nicht dauerhaft in Kraft. Wir haben in den letzten 20 Jahren sowohl Rücknahmen als Ausweitungen der Erlaubnisse in einigen Bundesländern beobachten können.

Die Studierenden sollten sich selbst kundig machen. Anfragen bei den jeweilige Prüfungsämtern kannst du dir jedoch sparen, da du von dort auf die Hilfsmittelerlasse verwiesen werden wirst.

 

Die Hilfsmittelerlasse findest du am leichtesten mit dieser Suchanfrage:

PRÜFUNG Hilfsmittel BUNDESLAND

Beispiel:

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